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Aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht – regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).

Mandanteninformation – Juli 2023


Baurecht

Unbedenklichkeitsbescheinigung als Fälligkeitsvoraussetzung?

In vielen Bauverträgen findet sich eine Klausel, die der Auftraggeber gern verwendet, dass die Fälligkeit der Vergütung davon abhängig ist, dass unterschiedliche „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ vorgelegt werden müssen.
Nach einer jüngsten Entscheidung des OLG Hamm sind solche Klauseln unwirksam, weil sie den Auftragnehmer benachteiligen, vor allen Dingen im Hinblick auf das zurzeit stärker anwachsende Liquiditätsinteresse im Verhältnis zum zeitweisen Verlust des Zurückbehaltungsrechtes des Auftraggebers.

Praxistipp: Welche Einwände haben Ihre Auftraggeber gegen eventuelle Abrechnungen und ihre Vergütungsansprüche, nicht jeder Einwand ist berechtigt, auch wenn er zunächst vertraglich vereinbart wurde.

Baurecht – Vertragsstrafe

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Mandanteninformation 1. Halbj. 2022


Arbeitsrecht

Lohnanspruch bei pandemiebedingter Betriebsschließung?

Wird aufgrund geltender Coronaschutzverordnung die Schließung des Betriebes angeordnet, hat der Arbeitnehmer gleichwohl Anspruch auf Lohnzahlung gegenüber dem Arbeitgeber, sollte kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für den Arbeitnehmer bestehen. Denn der Arbeitgeber trägt, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das Betriebsrisiko, d. h., das Risiko des Arbeitsausfalls.
Das gilt auch für Lohnansprüche geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer verweigert Zustimmung zur Einführung Kurzarbeitergeld – was nun?

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Corona Virus – Mandanteninformation Sonderausgabe – Nachtrag


Corona Virus Sonderausgabe – Nachtrag

Corona Virus und Arbeitsrecht

1.) Arbeitsabläufe in der Kanzlei Stallmach

Die allseits auf uns einstürmenden Informationen mit Corona, lässt viele Unternehmen und Mandanten täglich neben der Sorge um Gesundheit und Angehörige auch an wirtschaftliche und rechtliche Probleme stoßen.

Alles Anwaltskanzlei, damit Organ der Rechtspflege, werden wir unsere Tätigkeit sicher auch bei wei-teren Maßnahmen der Regierung aufrechterhalten können.

Als Kanzlei haben wir uns darauf eingestellt und empfehlen daher folgende Wege:

  • die Korrespondenz erfolgt wenn möglich auf elektronischem und telefonischem Weg,
  • in wichtigen Ausnahmefällen kann ein persönlicher Kontakt in der Kanzlei, soweit gerichtliche Termine nicht abgesagt werden, bei Gericht unter Berücksichtigung der üblichen Hygiene-vorkehrungen, wahrgenommen werden.

Wir versuchen damit den Verpflichtungen, bei nicht ausgesetzten Fristen, in den für Sie geführten Verfahren, aber auch bei den sonst laufenden Vorgängen, einzuhalten.

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Corona Virus – Mandanteninformation Sonderausgabe


Corona Virus Sonderausgabe

Corona Virus und Arbeitsrecht

a) Telefonische Krankschreibung zulässig?

Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Arbeitnehmer telefonisch krankschreiben lassen. Das gilt selbstverständlich nur für leichte Erkrankungen, wo auch kein Verdacht auf eine Infektion mit Corona besteht. Diese Sonderregelung gilt zunächst bis zur 14. KW 2020.

b) Lohnanspruch bei Arbeitsverhinderung durch Schließung Betreuungseinrichtung/Schulen?

Können Arbeitnehmer Ihrer Arbeitstätigkeit nicht mehr nachgehen, weil z. B. die Schließung des Kindergartens bzw. der Schule durch das Bundesland angeordnet ist, ist fraglich, ob der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer verpflichtet ist. Das hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund und ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Liegen diese Voraussetzungen vor und ist der sich daraus ergebende Entgeltanspruch nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, könnte eine Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung bestehen.
Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit das Kind aufgrund seines Reifegrades auf eine Betreuung angewiesen, die Pflege durch einen berufstätigen Elternteil unbedingt erforderlich ist und ob die Voraussetzung der Verhinderung des Arbeitnehmers für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit vorliegt. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn die Schließung für nicht mehr als 5-10 Tage angeordnet wird. Geht die Schließung über einen längeren Zeitraum, würde keine Eintrittspflicht des Arbeitgebers bestehen.

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Mandanteninformation 1. Halbj. 2020


Datenschutz

Hält der Bär nur Winterschlaf?

Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung erlassen worden. Nach anfänglicher Euphorie, geschäftigen Treibens ist Ruhe eingezogen. Ist das etwa die Ruhe vor dem großen Sturm? Denn auch im vergangenen Jahr haben sich weitere Fragen von den Betroffenen und Verpflichteten, nicht ganz so beachtet, wie die Einführung der Datenschutzgrundverordnung ergeben. So wurde beispielsweise über die Fragen zum Auskunftsanspruch aber auch zum Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen diskutiert.

Die große Bedeutung des Datenschutzes für unsere Zeit ist zwar erkannt, aber der rechtliche Sinn mit seinen möglichen Konsequenzen tatsächlich noch nicht bei jedem angekommen.

Praxistipp: Benötigen Sie eine Beratung nach aktueller Rechtsprechung und dem Zeitablauf nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung, rufen Sie uns an.

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