Tag: Verbraucherschutz

Reform | Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht geändert ab 01.01.2018


Nach langen Verhandlungen hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht zum 01.01.2018 geändert. Im Vordergrund steht ein besonderer Schutz des Verbrauchers.
Als Spezialvorschrift für den Bauvertrag gilt beispielsweise jetzt neu, dass der Besteller ein Leistungsänderungsrecht hat, wie es bisher nur die VOB/B kannte. Anordnungen kann der Besteller treffen, um den vereinbarten Werkerfolg zu erreichen. Für Änderungen steht dem Unternehmer eine Vergütung zu. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe, hat der Unternehmer einen Abschlag von 80 % der angebotenen Nachtragsvergütung zu erhalten.

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Schadenersatz | Personenschaden

Schadenersatz auch für den Chef


Ihr Mitarbeiter erleidet einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert den entstandenen Sachschaden. Wegen der Lohnfortzahlung entsteht dem Geschädigten kein weiterer Schadenersatzanspruch für entgangenes Gehalt/entgangenen Lohn.

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Schadensregulierung

Regulierungsverhalten in den letzten 5 Jahren


Das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer hat sich seit den letzten fünf Jahren teilweise deutlich verschlechtert. Es wird knallhart kalkuliert, ob es günstiger ist zu regulieren oder abzuwarten, bis Klage erhoben wird. Dies hat eine repräsentative FORSA-Umfrage ergeben. Selbst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) empfiehlt, „im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren“, da der Geschädigte regelmäßig ohne Einschaltung eines Anwalts die ihm tatsächlich zustehenden Ansprüche nicht erhalte.

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