Tag: VOB

Reform | Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht geändert ab 01.01.2018


Nach langen Verhandlungen hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht zum 01.01.2018 geändert. Im Vordergrund steht ein besonderer Schutz des Verbrauchers.
Als Spezialvorschrift für den Bauvertrag gilt beispielsweise jetzt neu, dass der Besteller ein Leistungsänderungsrecht hat, wie es bisher nur die VOB/B kannte. Anordnungen kann der Besteller treffen, um den vereinbarten Werkerfolg zu erreichen. Für Änderungen steht dem Unternehmer eine Vergütung zu. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe, hat der Unternehmer einen Abschlag von 80 % der angebotenen Nachtragsvergütung zu erhalten.

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Stundenlohnarbeiter | BGB-Bauvertrag

Wie sind Stundenlohnarbeiten im BGB-Bauvertrag abzurechnen?


Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruches bedarf es grundsätzlich nur der Darlegung, wie viele Stunden der Auftragnehmer für die Vertragsleistung aufgewendet hat (so der BGH in einem Beschluss vom 05.01.2017, VII ZR 184/14).

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Gewährleistung | bewegliche Bauteil

Gewährleistung für bewegliche Teile am Bauwerk (Bsp. Heizungsanlage)


Abweichende Regelung nach VOB/B und/oder BGB: Zu klären ist zunächst die Frage, ob das Bauteil/die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist. Für eine neue Heizungsanlage wird dies höchstrichterlich bestätigt, so z. B.: LG Frankfurt a. M., 06.05.2011, Az.: 2/09 S 52/10.

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