Schadenersatz | Personenschaden

Schadenersatz auch für den Chef


Ihr Mitarbeiter erleidet einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert den entstandenen Sachschaden. Wegen der Lohnfortzahlung entsteht dem Geschädigten kein weiterer Schadenersatzanspruch für entgangenes Gehalt/entgangenen Lohn.

Der Arbeitgeber bliebe wegen des gezahlten Lohnes nach Arbeitsunfähigkeit auf diesem Schaden „sitzen“. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung durchzusetzen, denn der Anspruch überträgt sich vom verletzten Arbeitnehmer gegen den Verursacher des Unfalles auf seinen Arbeitgeber und dieser kann den ihm entstandenen Schaden in Form der Entgeltfortzahlung einschließlich AG-Anteil von der Haftpflichtversicherung zurückverlangen. Ein solcher Anspruch besteht auch bei Abschluss einer Entgeltfortzahlungsversicherung, dann jedoch nur in Höhe des sich jeweils ergebenden Differenzbetrages zur Versicherungsleistung.

Praxishinweis: Die Unfallabwicklung eines Verkehrsunfalles, auch die eines Mitarbeiters außerhalb der Dienst- und Arbeitszeit, gehört in rechtliche Hände, sie verschenken sonst bares Geld.

PDF: Mandanteninformation Januar 2017

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Anwaltskanzlei Stallmach Radeberg Dresden