Archiv: Februar 2016

Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung – Ohne Abmahnung bei Ankündigung einer Erkrankung


Kündigt ein Arbeitsnehmer an, z. B. im Fall der Ablehnung eines kurzfristigen Urlaubsgesuchs, zum Arzt zu gehen um sich krankschreiben lassen zu wollen, so reicht bereits die Ankündigung dieser zukünftigen Erkrankung, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit aus, als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung zu stehen.

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Vermögen Sichern

Sichern Sie Ihr Vermögen vor dem rechtskräftig geschiedenen Ehegatten!


Auch wenn Sie rechtskräftig geschieden sind, können Sie nicht immer sicher sein, dass Ihr Vermögen in erbrechtlicher Hinsicht vor dem rechtskräftig geschiedenen Ehegatten geschützt ist.
Zwar hat der rechtskräftig geschiedene Ehegatte kein gesetzliches Erbrecht mehr bezüglich eines vormaligen Ehegatten. Gleichwohl sind jedoch Konstellationen denkbar, wo trotz rechtskräftiger Ehescheidung der geschiedene Ehegatte direkt oder indirekt am Vermögen des anderen Ehegatten teilhat. Diese Gefahr ist insbesondere über gemeinsame Kinder gegeben.

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