Mandanteninformation 1. Halbj. 2020


Datenschutz

Hält der Bär nur Winterschlaf?

Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung erlassen worden. Nach anfänglicher Euphorie, geschäftigen Treibens ist Ruhe eingezogen. Ist das etwa die Ruhe vor dem großen Sturm? Denn auch im vergangenen Jahr haben sich weitere Fragen von den Betroffenen und Verpflichteten, nicht ganz so beachtet, wie die Einführung der Datenschutzgrundverordnung ergeben. So wurde beispielsweise über die Fragen zum Auskunftsanspruch aber auch zum Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen diskutiert.

Die große Bedeutung des Datenschutzes für unsere Zeit ist zwar erkannt, aber der rechtliche Sinn mit seinen möglichen Konsequenzen tatsächlich noch nicht bei jedem angekommen.

Praxistipp: Benötigen Sie eine Beratung nach aktueller Rechtsprechung und dem Zeitablauf nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung, rufen Sie uns an.

Privates Baurecht

Vergütungsanpassung bei unvorhergesehener Mengenmehrung

Bei einem Einheitspreisvertrag richtet sich die vertraglich geschuldete Leistung und Vergütung nach den er-brachten erforderlichen Mengen. Erhöhen sich diese Mengen steht dem Auftragnehmer eine Vergütung für diese Mehrmengen zu. Umstritten ist dabei oft die Ermittlung der Höhe der Vergütung. Nach der überwiegen-den Auffassung der Rechtsprechung und der baurechtlichen Literatur wird die ursprüngliche Kalkulation des Auftragnehmers hierfür zugrunde gelegt (vorkalkulatorische Preisfortschreibung), anders jetzt nach einem Urteil des BGH (NZ Bau 2019,706), der für den Fall einer fehlenden Einigung bei einer Vergütungsanpassung bei Mehrmengen die Auffassung vertritt, dass i. S. v. § 650 b II BGB der Preis anhand der tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenem Zuschlag zu ermitteln ist.

Praxistipp: Verhandeln Sie über die Vergütungsanpassung vor Beginn der Ausführung der Mehrleistungen.

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PDF: Mandanteninformation 1. Halbjahr 2020

Gern stehen wir Ihnen mit weiterführenden Informationen zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an!

Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind speziellen Fällen zugeordnet. Eine Verallgemeinerung ist deshalb nicht möglich und immer einzelfallbezogen. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen.


Anwaltskanzlei Stallmach Radeberg Dresden