Author Image RAStallmach

Mandanteninformation – Juli 2023


Baurecht

Unbedenklichkeitsbescheinigung als Fälligkeitsvoraussetzung?

In vielen Bauverträgen findet sich eine Klausel, die der Auftraggeber gern verwendet, dass die Fälligkeit der Vergütung davon abhängig ist, dass unterschiedliche „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ vorgelegt werden müssen.
Nach einer jüngsten Entscheidung des OLG Hamm sind solche Klauseln unwirksam, weil sie den Auftragnehmer benachteiligen, vor allen Dingen im Hinblick auf das zurzeit stärker anwachsende Liquiditätsinteresse im Verhältnis zum zeitweisen Verlust des Zurückbehaltungsrechtes des Auftraggebers.

Praxistipp: Welche Einwände haben Ihre Auftraggeber gegen eventuelle Abrechnungen und ihre Vergütungsansprüche, nicht jeder Einwand ist berechtigt, auch wenn er zunächst vertraglich vereinbart wurde.

Baurecht – Vertragsstrafe

(mehr …)

Mandanteninformation 1. Halbj. 2022


Arbeitsrecht

Lohnanspruch bei pandemiebedingter Betriebsschließung?

Wird aufgrund geltender Coronaschutzverordnung die Schließung des Betriebes angeordnet, hat der Arbeitnehmer gleichwohl Anspruch auf Lohnzahlung gegenüber dem Arbeitgeber, sollte kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für den Arbeitnehmer bestehen. Denn der Arbeitgeber trägt, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das Betriebsrisiko, d. h., das Risiko des Arbeitsausfalls.
Das gilt auch für Lohnansprüche geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer verweigert Zustimmung zur Einführung Kurzarbeitergeld – was nun?

(mehr …)

Vorsicht bei Online-Scheidungen!


Nicht selten wird damit geworben, dass die Online-Scheidung die bessere und kostengünstigere Wahl ist.

Doch stimmt das?

Oftmals entstehen die gleichen Gebühren wie bei einer regulären Scheidung.

Sind im Scheidungsverfahren weitere Angelegenheiten, wie z. B.: Ehegattenunterhalt nach der Scheidung, Hausrat, Ehewohnung, Zugewinnausgleich, etc. mitzuregeln empfiehlt es sich ohnehin, einen Anwalt zu beauftragen.

(mehr …)

Pauschalreisevertrag und Corona-Virus


Reisende können bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes von Auslandsreisen u. a. in das Gebiet, wohin die Reise gebucht wurde, den Reisevertrag stornieren und eventuell bereits gezahlte Gelder zurückverlangen.

Es ist nicht unbedingt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes notwendig, um vom Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise auszugehen, die zur kostenlosen Stornierung des Reisevertrages berechtigt.

(mehr …)