Arbeitsrecht
Lohnanspruch bei pandemiebedingter Betriebsschließung?
Wird aufgrund geltender Coronaschutzverordnung die Schließung des Betriebes angeordnet, hat der Arbeitnehmer gleichwohl Anspruch auf Lohnzahlung gegenüber dem Arbeitgeber, sollte kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für den Arbeitnehmer bestehen. Denn der Arbeitgeber trägt, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das Betriebsrisiko, d. h., das Risiko des Arbeitsausfalls.
Das gilt auch für Lohnansprüche geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer.