Mandanteninformation 1. Halbj. 2022


Arbeitsrecht

Lohnanspruch bei pandemiebedingter Betriebsschließung?

Wird aufgrund geltender Coronaschutzverordnung die Schließung des Betriebes angeordnet, hat der Arbeitnehmer gleichwohl Anspruch auf Lohnzahlung gegenüber dem Arbeitgeber, sollte kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für den Arbeitnehmer bestehen. Denn der Arbeitgeber trägt, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das Betriebsrisiko, d. h., das Risiko des Arbeitsausfalls.
Das gilt auch für Lohnansprüche geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer verweigert Zustimmung zur Einführung Kurzarbeitergeld – was nun?

Verweigert der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit zu schließen, kann der Arbeitgeber bei erheblichem Arbeitsausfall eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen. An diese Änderungskündigung dürfen, so das Arbeitsgericht Stuttgart, „keine erhöhten Anforderungen gestellt werden, um den Zugang zum vorgesehenen und beschäftigungspolitisch gewünschten Kurzarbeitergeld nicht zu verbauen“. Der Verweis auf den Ausspruch einer Änderungskündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist schließt „eine sinnvolle Nutzung der Regelungsinstrumentarien der Kurzarbeit aus. Das gilt insbesondere gerade während der Corona-Pandemie, die eine Schließung von Einrichtungen ohne längere Ankündigung zur Folge hat“. Allerdings ist das kein Freibrief für den Arbeitgeber. In jedem Fall muss die außerordentliche Kündigung verhältnismäßig sein und die Einführung der Kurzarbeit mit einer angemessenen Vorlauffrist angekündigt werden. Sollten Sie beabsichtigen, eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen zu wollen, wollen Sie sich zur Vermeidung von Rechtsnachteilen rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen.

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 01.07.2021, Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung beachten!

Arbeitszeiterfassung mit Fingerabdruck – ist das zulässig?

Wird eine Erfassung der Arbeitszeit per Fingerabdruck-Scanner eingeführt, werden biometrische Daten verarbeitet. Das ist nach der Datenschutzgrundverordnung nur ausnahmsweise möglich. Voraussetzung ist u. a., dass die Verarbeitung erforderlich ist, damit der Arbeitgeber die ihm aus dem Arbeitsrecht erwachsenden Rechte ausüben und seinen diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann. Ohne Einwilligung des Arbeitnehmers ist eine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner nicht zulässig, weil unter Berücksichtigung der Bedeutung der Arbeitszeiterfassung eine solche Erforderlichkeit nicht festgestellt werden kann. Deshalb können Arbeitnehmer, die sich weigern, einen derartigen Scanner zu benutzen, auch nicht abgemahnt werden, weil eine Pflichtverletzung infolge der Weigerungshaltung nicht vorliegt, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Verkehrsrecht

Desinfektionskosten

Wenn eine Autowerkstatt ein Unfallfahrzeug vor und nach der Reparatur Corona-bedingt desinfiziert, so darf sie nur einen Teil der Kosten dafür einer Versicherung in Rechnung stellen. Und zwar jene, die für die Desinfektion vor der Abholung durch den Kunden anfallen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen (Az.: 1 C 687/20). Die Desinfektion vor der Hereinnahme des Autos in die Werkstatt dagegen sei für den Reparaturbetrieb eine interne Arbeitsschutzmaßnahme, die unter die Allgemeinkosten falle und keine eigenen Zahlungspflichten auslösen könne. Diesen Teil der Kosten durfte die Werkstatt somit nicht berechnen. Wie immer geht der Streit dann weiter zur Höhe, zwischenzeitlich haben sich Pauschalen, ähnlich der Aufwandspauschale in Höhe von ca. 30,00 € durchgesetzt.

Baurecht

Unwirksame Klausel in Bauträgerverträgen

Der Wunsch nach den eigenen 4 Wänden ist ungebrochen. Wer ein geeignetes Baugrundstück ergattert hat, lässt sich dann schnell von vorformulierten Verträgen binden. Verhandlungen über den Vertragsinhalt sind mit dem Bauträger meist nicht möglich. Doch sind alle Klauseln in diesen Verträgen auch wirksam? Eine Klausel steht auf dem Prüfstand, muss der Käufer vor Abnahme den Kaufpreis vollständig zahlen? Oder ist die Abnahme vom Einsatz eines Sachverständigen des Bauträgers abhängig?

Tipp: Wir prüfen Ihre Verträge gern vor der Abnahme, damit Ihre Rechte dann nicht beeinträchtigt werden, wenn Sie vor Abnahme Mängel feststellen und der Bauträger Sie mit der Zahlung vor Abnahme unter Druck setzt.

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PDF: Mandanteninformation 1. Halbjahr 2022

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Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind speziellen Fällen zugeordnet. Eine Verallgemeinerung ist deshalb nicht möglich und immer einzelfallbezogen. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen.


Anwaltskanzlei Stallmach Radeberg Dresden