Kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses hindert nicht an vollem Urlaubsanspruch
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, jedoch noch während der auslaufenden Kündigungsfrist mit dem Arbeitnehmer vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt und nur für kurze Zeit unterbrochen wird, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen gesamten Urlaub, wenn das zweite Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit (6 Monate) in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet.
PDF: Mandanteninformation November 2015
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