Tag: Baurecht

Mandanteninformation 1. Halbj. 2019

Straßenverkehrsrecht

Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge


Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die lediglich der Betriebsbereitschaft dienen, ist nach BGH-Urteil vom 06.12.2018 nicht zulässig, mit der Begründung, dass einer ständigen Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit kein eigenständiger Vermögenswert zuzusprechen ist.

Praxistipp: Beachten Sie beim geltend machen von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall (Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung), einen Nachweis, dass es sich um ein tatsächlich genutztes Fahrzeug handelt, besser noch, lassen Sie die Unfallangelegenheit durch eine fachlich versierte Anwaltskanzlei erledigen.

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Stundenlohnarbeiter | BGB-Bauvertrag

Wie sind Stundenlohnarbeiten im BGB-Bauvertrag abzurechnen?


Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruches bedarf es grundsätzlich nur der Darlegung, wie viele Stunden der Auftragnehmer für die Vertragsleistung aufgewendet hat (so der BGH in einem Beschluss vom 05.01.2017, VII ZR 184/14).

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Gewährleistung | bewegliche Bauteil

Gewährleistung für bewegliche Teile am Bauwerk (Bsp. Heizungsanlage)


Abweichende Regelung nach VOB/B und/oder BGB: Zu klären ist zunächst die Frage, ob das Bauteil/die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist. Für eine neue Heizungsanlage wird dies höchstrichterlich bestätigt, so z. B.: LG Frankfurt a. M., 06.05.2011, Az.: 2/09 S 52/10.

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Unberechtigte Mängelrüge

Wer trägt die Untersuchungskosten?


Der Bauunternehmer wird oft mit unberechtigten Mängelrügen konfrontiert. Durch seine Gewährleistungspflicht muss er diesen Rügen aber nachgehen. Das bindet Personal, verursacht Kosten und ist ärgerlich, wenn es sich um eine unberechtigte Rüge handelt. Untersuchungskosten können ersetzt werden, wenn dies dem Besteller mit Vergütungsangebot mitgeteilt wird. Der Anspruch ist Grundsätzlich nicht neu, aber mit jüngsten Urteil des OLG Koblenz (Az.: 3 U 1042/14) wurde festgestellt, dass der Besteller nach Abnahme der Werkleistung die Beweislast trägt, dass seine Mangelrüge berechtigt war.

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