Sichern Sie Ihr Vermögen vor dem rechtskräftig geschiedenen Ehegatten!
Auch wenn Sie rechtskräftig geschieden sind, können Sie nicht immer sicher sein, dass Ihr Vermögen in erbrechtlicher Hinsicht vor dem rechtskräftig geschiedenen Ehegatten geschützt ist.
Zwar hat der rechtskräftig geschiedene Ehegatte kein gesetzliches Erbrecht mehr bezüglich eines vormaligen Ehegatten. Gleichwohl sind jedoch Konstellationen denkbar, wo trotz rechtskräftiger Ehescheidung der geschiedene Ehegatte direkt oder indirekt am Vermögen des anderen Ehegatten teilhat. Diese Gefahr ist insbesondere über gemeinsame Kinder gegeben.