Tag: Risikogebiet

Pauschalreisevertrag und Corona-Virus


Reisende können bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes von Auslandsreisen u. a. in das Gebiet, wohin die Reise gebucht wurde, den Reisevertrag stornieren und eventuell bereits gezahlte Gelder zurückverlangen.

Es ist nicht unbedingt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes notwendig, um vom Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise auszugehen, die zur kostenlosen Stornierung des Reisevertrages berechtigt.

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