Schadensregulierung

Regulierungsverhalten in den letzten 5 Jahren


Das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer hat sich seit den letzten fünf Jahren teilweise deutlich verschlechtert. Es wird knallhart kalkuliert, ob es günstiger ist zu regulieren oder abzuwarten, bis Klage erhoben wird. Dies hat eine repräsentative FORSA-Umfrage ergeben. Selbst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) empfiehlt, „im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren“, da der Geschädigte regelmäßig ohne Einschaltung eines Anwalts die ihm tatsächlich zustehenden Ansprüche nicht erhalte.

Die mit der Rechtsvertretung verbunden Kosten sind regelmäßig ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung zu tragen.

Für einen Streitfall empfiehlt sich eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Haushaltsführungsschaden – Die oft „vergessene“ Schadensposition

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt und dadurch an seiner Gesundheit erkrankt ist, hat regelmäßig Anspruch auf Erstattung des Haushaltsführungsschadens.

Wie wird dieser, vor allen Dingen bei fiktiver Abrechnung, berechnet?

Regelmäßig wurde dieser Wert geschätzt; in Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Hamm, hat das OLG Köln sich an den Kosten einer Haushaltshilfe (Minijob) orientiert, im Hinblick auf den Mindestlohn somit bei € 8,00.

Es sind aber auch andere Ermittlungsgrundlagen möglich.

PDF: Mandanteninformation August 2015

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Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind speziellen Fällen zugeordnet. Eine Verallgemeinerung ist deshalb nicht möglich und immer einzelfallbezogen. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen.


Anwaltskanzlei Stallmach Radeberg Dresden