Tag: Verkehrsrecht

Mandanteninformation 1. Halbj. 2019

Straßenverkehrsrecht

Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge


Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die lediglich der Betriebsbereitschaft dienen, ist nach BGH-Urteil vom 06.12.2018 nicht zulässig, mit der Begründung, dass einer ständigen Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit kein eigenständiger Vermögenswert zuzusprechen ist.

Praxistipp: Beachten Sie beim geltend machen von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall (Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung), einen Nachweis, dass es sich um ein tatsächlich genutztes Fahrzeug handelt, besser noch, lassen Sie die Unfallangelegenheit durch eine fachlich versierte Anwaltskanzlei erledigen.

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Schadenersatz | Personenschaden

Schadenersatz auch für den Chef


Ihr Mitarbeiter erleidet einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert den entstandenen Sachschaden. Wegen der Lohnfortzahlung entsteht dem Geschädigten kein weiterer Schadenersatzanspruch für entgangenes Gehalt/entgangenen Lohn.

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Schadensregulierung

Regulierungsverhalten in den letzten 5 Jahren


Das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer hat sich seit den letzten fünf Jahren teilweise deutlich verschlechtert. Es wird knallhart kalkuliert, ob es günstiger ist zu regulieren oder abzuwarten, bis Klage erhoben wird. Dies hat eine repräsentative FORSA-Umfrage ergeben. Selbst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) empfiehlt, „im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren“, da der Geschädigte regelmäßig ohne Einschaltung eines Anwalts die ihm tatsächlich zustehenden Ansprüche nicht erhalte.

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