Tag: BGH

Unberechtigte Mängelrüge

Wer trägt die Untersuchungskosten?


Der Bauunternehmer wird oft mit unberechtigten Mängelrügen konfrontiert. Durch seine Gewährleistungspflicht muss er diesen Rügen aber nachgehen. Das bindet Personal, verursacht Kosten und ist ärgerlich, wenn es sich um eine unberechtigte Rüge handelt. Untersuchungskosten können ersetzt werden, wenn dies dem Besteller mit Vergütungsangebot mitgeteilt wird. Der Anspruch ist Grundsätzlich nicht neu, aber mit jüngsten Urteil des OLG Koblenz (Az.: 3 U 1042/14) wurde festgestellt, dass der Besteller nach Abnahme der Werkleistung die Beweislast trägt, dass seine Mangelrüge berechtigt war.

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