Baurecht
Unbedenklichkeitsbescheinigung als Fälligkeitsvoraussetzung?
In vielen Bauverträgen findet sich eine Klausel, die der Auftraggeber gern verwendet, dass die Fälligkeit der Vergütung davon abhängig ist, dass unterschiedliche „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ vorgelegt werden müssen.
Nach einer jüngsten Entscheidung des OLG Hamm sind solche Klauseln unwirksam, weil sie den Auftragnehmer benachteiligen, vor allen Dingen im Hinblick auf das zurzeit stärker anwachsende Liquiditätsinteresse im Verhältnis zum zeitweisen Verlust des Zurückbehaltungsrechtes des Auftraggebers.
Praxistipp: Welche Einwände haben Ihre Auftraggeber gegen eventuelle Abrechnungen und ihre Vergütungsansprüche, nicht jeder Einwand ist berechtigt, auch wenn er zunächst vertraglich vereinbart wurde.