Mieter muss Installation von Rauchmeldern dulden
Am 17.06.2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter auch dann, wenn er die Mietwohnung bereits selbst mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter dulden muss. Denn der Vermieter hat das Recht, seine Wohnungen mit einheitlichen Rauchwarnmeldern auszustatten und warten zu lassen.
„Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand führt, der bereits durch den Einbau der vom Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmeldern erreicht ist“, so der Bundesgerichtshof.
PDF: Mandanteninformation November 2015
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