Straßenverkehrsrecht
Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die lediglich der Betriebsbereitschaft dienen, ist nach BGH-Urteil vom 06.12.2018 nicht zulässig, mit der Begründung, dass einer ständigen Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit kein eigenständiger Vermögenswert zuzusprechen ist.
Praxistipp: Beachten Sie beim geltend machen von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall (Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung), einen Nachweis, dass es sich um ein tatsächlich genutztes Fahrzeug handelt, besser noch, lassen Sie die Unfallangelegenheit durch eine fachlich versierte Anwaltskanzlei erledigen.