Gewährleistung | bewegliche Bauteil

Gewährleistung für bewegliche Teile am Bauwerk (Bsp. Heizungsanlage)


Abweichende Regelung nach VOB/B und/oder BGB: Zu klären ist zunächst die Frage, ob das Bauteil/die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist. Für eine neue Heizungsanlage wird dies höchstrichterlich bestätigt, so z. B.: LG Frankfurt a. M., 06.05.2011, Az.: 2/09 S 52/10.

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Unterbrechung Arbeitsverhältnis

Kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses hindert nicht an vollem Urlaubsanspruch


Wird das Arbeitsverhältnis beendet, jedoch noch während der auslaufenden Kündigungsfrist mit dem Arbeitnehmer vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt und nur für kurze Zeit unterbrochen wird, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen gesamten Urlaub, wenn das zweite Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit (6 Monate) in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet.

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Radeberger aus Überzeugung

Erste private Rechtsanwaltskanzlei in Radeberg

Portrait über Olaf Stallmach von SZ-Online


Olaf Stallmach war nach der Wende der erste Anwalt, der hier eine Kanzlei eröffnete. Seitdem hat sich viel getan.

Er war der Erste. Der Erste, der nach der Wende in Radeberg eine Anwaltskanzlei eröffnete. Doch bevor Olaf Stallmach im September 1990 das dicke Bürgerliche Gesetzbuch hier ins Regal stellen konnte, musste er erst mal die Maurermontur anziehen.

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Überstundenausgleich

Überstundenausgleich durch bezahlte Freistellung


Überstundenausgleich durch bezahlte Freistellung wird nicht durch nachfolgende Erkrankung des Arbeitnehmers unterbrochen. Wird ein Arbeitnehmer zur Abgeltung von Überstunden von der Arbeit gegen Fortzahlung der Vergütung freigestellt und erkrankt er danach, so ist der Überstundenausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung gleichwohl erbracht. Der Arbeitsnehmer ist an diese Freistellung gebunden.
Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer nach Festlegung und Bekanntgabe einer bezahlten Freistellung zur Abgeltung von Überstunden erkrankt.

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Schadensregulierung

Regulierungsverhalten in den letzten 5 Jahren


Das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer hat sich seit den letzten fünf Jahren teilweise deutlich verschlechtert. Es wird knallhart kalkuliert, ob es günstiger ist zu regulieren oder abzuwarten, bis Klage erhoben wird. Dies hat eine repräsentative FORSA-Umfrage ergeben. Selbst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) empfiehlt, „im Streitfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren“, da der Geschädigte regelmäßig ohne Einschaltung eines Anwalts die ihm tatsächlich zustehenden Ansprüche nicht erhalte.

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